Jugendliche können sich mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule für das BF17-Programm anmelden.
Nach Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten sie eine "Prüfungsbescheinigung", die ab ihrem 17. Geburtstag als Fahrerlaubnis im Begleiteten
Fahren gilt.
Bis zum 18. Geburtstag dürfen sie nur in Begleitung einer eingetragenen Person fahren.
Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als drei Punkte im
Verkehrszentralregister haben.
Während der Fahrt gilt für den Begleiter eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille und er darf nicht unter Drogeneinfluss stehen.
Eine Schulung für Begleiter ist nicht vorgeschrieben, jedoch empfohlen.
Rechtlich müssen Fahrer und Begleiter verschiedene Bestimmungen beachten, wie z.B. die Einhaltung der Begleitauflagen und die Regelungen zur Probezeit.
Mit dem 18. Geburtstag kann der Jugendliche den regulären Führerschein ohne zusätzliche Prüfung erhalten, indem er die Prüfungsbescheinigung umtauscht.
Die Prüfungsbescheinigung ist bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig und muss danach gegen den regulären Führerschein umgetauscht werden.