Wichtigste Infos BF17

  • Jugendliche können sich mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule für das BF17-Programm anmelden.
  • Nach Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten sie eine "Prüfungsbescheinigung", die ab ihrem 17. Geburtstag als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren gilt.
  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen sie nur in Begleitung einer eingetragenen Person fahren.
  • Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.
  • Während der Fahrt gilt für den Begleiter eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille und er darf nicht unter Drogeneinfluss stehen.
  • Eine Schulung für Begleiter ist nicht vorgeschrieben, jedoch empfohlen.
  • Rechtlich müssen Fahrer und Begleiter verschiedene Bestimmungen beachten, wie z.B. die Einhaltung der Begleitauflagen und die Regelungen zur Probezeit.
  • Mit dem 18. Geburtstag kann der Jugendliche den regulären Führerschein ohne zusätzliche Prüfung erhalten, indem er die Prüfungsbescheinigung umtauscht.
  • Die Prüfungsbescheinigung ist bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig und muss danach gegen den regulären Führerschein umgetauscht werden.