Fahrerlaubnisklassen

Zweirad-Klassen


Klasse Mofa


Zweirädrige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor

  • bbH max 25 km/h
  • Hubraum max 50 cm³ bei Verbrennungsmotor 
  • ab 15 Jahre

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Ausbildung:

 

Theorie:  

6 x Unterricht (Einheit a 90 Minuten)

 

Praxis: 

Fahrstunden 

 

Prüfung: 

Theorie


Klasse AM


Zweirädrige Kleinkrafträder mit 

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
  • ab 15 Jahren

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel- oder Elektromotor
  • ab 15 Jahren

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Leistung max. 4kW bei Diesel- oder Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg
  • ab 15 Jahren

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Ausbildung:

 

Theorie:  

12 x Grundunterricht 

 2 x Unterricht klassenspezifisch

(Einheit a 90 Minuten)

 

Praxis: 

Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen 

 

Prüfung: 

Theorie und Praxis

 

 


Klasse A1


Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung von max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • ab 16 Jahren
  • schließt die Klasse AM mit ein

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW
  • ab 16 Jahren
  • schließt die Klasse AM ein

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Ausbildung:

 

Theorie:  

12 x Grundunterricht 

 4 x Unterricht klassenspezifisch

(Einheit a 90 Minuten)

 

Praxis: 

Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen 

 

Prüfung: 

Theorie und Praxis

 


Klasse A2


Krafträder mit:

  • · Leistung max 35 kW.
  • · Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • · schließt die Klasse AM, A1 mit ein.
  • · ab 18 Jahre

 

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Ausbildung Ersterwerb

 

Theorie:  

12 x Grundunterricht 

 4 x Unterricht klassenspezifisch

(Einheit a 90 Minuten)

 

Praxis: 

Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen 

zusätzlich 12 Sonderfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrt)

 

Prüfung:  

Theorie und Praxis

 

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 Ausbildung Erweiterung

 

Theorie:  

6 x Grundunterricht 

4 x Unterricht klassenspezifisch

(Einheit a 90 Minuten)

 

Praxis: 

Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen 

zusätzlich 12 Sonderfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrt)

 

Prüfung:  

Theorie und Praxis

 

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 Ausbildung Vorbesitz Klasse A1 (länger als 2 Jahre)

 

Theorie:  

 entfällt

 

Praxis: 

Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen

 

Prüfung:  

Praxis

 


Klasse A


Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h

 Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW
  • schließt die Klasse AM, A1 und A2 mit ein
  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A 
  • 21 Jahre für Trikes
  • 24 Jahre beim Direkterwerb

  

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Ausbildung Ersterwerb

 

Theorie:  

12 x Grundunterricht 

 4 x Unterricht klassenspezifisch

(Einheit a 90 Minuten)

 

Praxis: 

Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen 

zusätzlich 12 Sonderfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrt)

 

Prüfung: 

 Theorie und Praxis

 

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 Ausbildung Erweiterung

 

Theorie:  

6 x Grundunterricht 

4 x Unterricht klassenspezifisch

(Einheit a 90 Minuten)

 

Praxis: 

Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen 

zusätzlich 12 Sonderfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrt)

 

Prüfung: 

 Theorie und Praxis

 

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 Ausbildung Vorbesitz Klasse A2 (länger als 2 Jahre)

 

Theorie:  

 entfällt

 

Praxis: 

Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen

 

Prüfung: 

Praxis


B196


Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung von max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Mindestalter 25 Jahre

5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)

 

             Wichtige Information!

  1. Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z.B. die Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist.
  2. Das heißt ein verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich.
  3. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.

 

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Ausbildung Erweiterung

 

Theorie:  

4 x Unterricht klassenspezifisch

(Einheit a 90 Minuten)

 

Praxis: 

mind. 10 Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen 

 

Prüfung: 

entfällt 

 

PKW-Klassen


Klasse B


Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit

  • zG max. 3500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • ab 18 Jahren
  • Schließt die Klassen AM, L ein.

Anhängerregelungen

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg

 

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Ausbildung Ersterwerb

 

Theorie:  

12 x Grundunterricht 

 2 x Unterricht klassenspezifisch

(Einheit a 90 Minuten)

 

Praxis: 

Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen 

zusätzlich 12 Sonderfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrt)

 

Prüfung: 

 Theorie und Praxis

 

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Ausbildung Erweiterung

 

Theorie:  

6 x Grundunterricht 

2 x Unterricht klassenspezifisch

(Einheit a 90 Minuten)

 

Praxis: 

Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen 

zusätzlich 12 Sonderfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrt)

 

Prüfung:  

 Theorie und Praxis


Klasse BF17


  • Fahrzeuge und Zugkombinationen wie in Klasse B
  • ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren)
  • Schließt die Klassen AM und L ein.

Die Klassen AM, L dürfen ohne Begleitung gefahren werden,

da der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat.

 

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 Ausbildung wie Klasse B


Klasse B78


  • · Fahrzeuge und Zugkombinationen wie in Klasse B
  • · Ausbildung und Prüfung auf Automatik-Kfz (Eintrag B78, danach dürfen nur Automatik-Kfz gefahren werden)
  • · ab 17 Jahren (Begleitendes Fahren)

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 Ausbildung wie Klasse B

 


Klasse B197


  • Fahrzeuge und Zugkombinationen wie in Klasse B
  • Ausbildung und Prüfung auf Automatik-Kfz (Schaltkompetenz)
  • Es müssen mindestens 10 Fahrstunden a 45 min auf Schaltfahrzeuge gefahren werden
  • Eintrag B197, danach dürfen Schalt- sowie Automatik-Kfz gefahren werden)
  • ab 17 Jahren (Begleitendes Fahren)

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 Ausbildung wie Klasse B

Anhänger-Klassen


Klasse B96


Kfz der Klasse B und Anhänger mit

  • · zG des Anhänger über 750 kg
  • · zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg

 

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • · zG des Anhänger über 750 kg, aber max. 3500 kg

 

Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B

 

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 Ausbildung

 

Theorie:  

 mind. 2,5 (Einheit a 60 Minuten)

 

Praxis: 

mind. 3,5 (Einheit a 60 Minuten)

mind. 1 fahrpraktische Ausbildung (Einheit a 60 Minuten)

  

Prüfung:  

 entfällt


Klasse BE


Kfz der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG des Anhänger über 750 kg, aber max. 3500 kg

 

Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B

  • Keine Theorieprüfung erforderlich
  • Praktische Prüfung erforderlich

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 Ausbildung

 

Theorie:  

 entfällt 

 

Praxis: 

Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen 

zusätzlich 5 Sonderfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrt)

 

Prüfung:  

 Praxis

Landwirtschaftliche Klassen


Klasse L


Zugmaschinen

  • für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
  • ab 16 Jahren

 

Selbstfahrende Arbeitmaschinen, Futtermischwagen,

Stapler und andere Flurförderzeuge mit

  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger
  • ab 16 Jahren

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Ausbildung

 

Theorie:  

12 x Grundunterricht 

2 x Unterricht klassenspezifisch

(Einheit a 90 Minuten)

 

Praxis: 

 entfällt 

 

Prüfung:  

 Theorie

 

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Ausbildung Erweiterung

 

Theorie:  

6 x Grundunterricht 

2 x Unterricht klassenspezifisch

(Einheit a 90 Minuten)

 

Praxis:  

entfällt 

 

Prüfung:  

 Theorie

 


Klasse T


Zugmaschinen

 

  • für Land- oder Forstwirschaftliche Zwecke
  • bbH max 60 km/h
  • ab 16 Jahren
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen

  • für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

 

Schließt Klasse AM, L mit ein

 

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Ausbildung

 

Theorie:  

12 x Grundunterricht 

6 x Unterricht klassenspezifisch

(Einheit a 90 Minuten)

 

Praxis:  

Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen  

 

Prüfung:  

 Theorie und Praxis

 

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Ausbildung Erweiterung

 

Theorie:  

6 x Grundunterricht 

6 x Unterricht klassenspezifisch

(Einheit a 90 Minuten)

 

Praxis:  

Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen  

 

Prüfung:  

 Theorie und Praxis